Presseinformation zum Bürgerbegehren

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2017
Leerer Neumarkt Limburg - sieht so die Zukunft aus?

Presseinformation 1. August 2017

Bürgerbegehren

Unser Wunsch: Aufhebung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung und intensive Gespräche für eine von vielen Beteiligten und Betroffenen tragbare Lösung.

Zum Thema der laufenden Diskussion

In der Diskussion werden wir fälschlicherweise sehr oft auf die Parkplätze reduziert. Dabei ist unsere Kritik deutlich vielschichtiger. Da wir mit dem getroffenen Beschluss: „der Neumarkt wird zum 01.10.2017 parkfrei“ nicht einverstanden sind, greifen wir diesen mittels eines sogenannten kassierenden Bürgerbegehrens an. Eigentlich wollen wir mehr. Ausdrücklich begrüßen wir, dass durch das Bürgerbegehren eine breite öffentliche Diskussion angestoßen worden ist. Hierin sehen wir die große Chance zu einem von einer breiten Mehrheit getragenen Konzept zu kommen. Es wäre fahrlässig diese Chance jetzt nicht zu nutzen!

Zu unserer Position auf dem Weg zum Bürgerbegehren

Wir sind sehr dankbar für die vielen positiven und konstruktiven Kontakte, die wir beim Sammeln von Eintragungen auf unseren Listen erfahren durften. Wir erhielten viele Anregungen. Aber auch gegenteilige Meinungen wurden uns mitgeteilt, die wir selbstverständlich mit großem Interesse aufnahmen. Die Atmosphäre der Gespräche war und ist immer geprägt vom Wunsch nach einer tragfähigen und viele Aspekte berücksichtigenden Lösung für den Neumarkt, aber auch darüber hinaus.

Der Gesprächsbedarf war und ist nach wie vor groß. Dem tragen wir deutlich Rechnung, indem wir weiterhin an den Mittwochvormittagen – 2. und 9. August 2017 – und an den Samstagvormittagen - 5. August und 12. August 2017 -, jeweils im Bereich der Fußgängerzone vor Vohl & Meyer mit mehreren Mitgliedern des CityRings persönlich zur Verfügung stehen.

Neumarkt, das Herz unserer Innenstadt

Uns geht es um einen Neumarkt der lebt, der Altstadt-, Innen- und WERKStadt verbindet und der deshalb seiner zentralen Funktion als „Herz“ von Limburg gerecht wird. Seine Neugestaltung ist städtebaulich eine der wichtigsten Maßnahmen der letzten Jahre und taugt deshalb nicht für Schnellschüsse.

Unsere Kernaussage bleibt deshalb: Parkfrei alleine ist kein Konzept!

Es fehlt ein schlüssiges Konzept, es fehlt das notwendige Geld bzw. die Finanzierung und vor allem eine Umsetzungsplanung inkl. Zeitachse, weil wir wissen wieviel Zeit die Umsetzung politischer Vorhaben häufig in Anspruch nimmt.

Normal ist, dass zuerst ein Konzept entwickelt, dann die hierfür notwendige Finanzierung sichergestellt wird und erst dann die Umsetzung erfolgt. In Limburg möchte man diese Reihenfolge offensichtlich auf den Kopf stellen.

Was bedeutet „Parkfrei“?

Parkfrei bedeutet, dass es Angehörigen in Zukunft nicht mehr möglich ist einen Patienten in die Praxen auf dem Neumarkt zu begleiten oder auch nur eine Gehhilfe aus dem Kofferraum des Fahrzeuges herauszunehmen. Wer laut Straßenverkehrsordnung länger als 3 Minuten hält oder sein Fahrzeug verlässt, der parkt. Der Beschluss „parkfrei“ lässt dies nicht zu.

Nachdenkenswert ist unserer Auffassung nach ein saisonales Park-Konzept. In den Monaten April bis Oktober wird der Platz nur zum Kurzparken (z.B. bis 30 Minuten) genutzt und in den Monaten November bis März, somit in der dunklen Jahreszeit (ohne Außen-Gastronomie und Veranstaltungen, außer Christkindlmarkt) als Parkfläche.

Handelsstandort Limburg

Aus einer Untersuchung der „LÜHRMANNN City Facts 2017“ von 132 Einzelhandelsstandorten in Deutschland möchten wir auf folgende Daten hinweisen: Limburg belegt den 2. Platz mit einer Zentralitätskennziffer von 2,43. Das bedeutet, dass die in Limburg gebundene Kaufkraft deutlich überwiegend aus dem Umland und nicht aus Limburg stammt.

Dies spiegelt sich auch in der uns angetragenen Bitte wieder, dass Nicht-Limburger ebenfalls die Gelegenheit haben unser Bürgerbegehren zu unterstützen. Wir führen deshalb seit der zweiten Woche Unterschriftenlisten in denen Besucher aus dem Umland unterschreiben können. Auch hier haben wir eine hohe Resonanz für unser Anliegen.

Überlegenswert ist aus unserer Sicht das Thema Citylogistik in Zusammenarbeit von Gewerbe, Handel und Stadt sein. Die sich hieraus ergebenden Effekte wären deutlich nachhaltiger und Limburg könnte ein vorbildgebendes Zeichen in Sachen Ökologie setzen.

Wichtiger Hinweis zum „Luftreinhalteplan“

Der sog. Luftreinhalteplan des hessischen Umweltministeriums ist ein Entwurf und kein Beschluss. Was bisher zu diesem Thema gesagt und geschrieben wurde sorgt für große Verwirrung und Verunsicherung.

Unser Appell

Wir bitten alle Bürger Limburgs und seinen Ortsteilen, die uns in unserem Anliegen unterstützen, um Ihre Unterschrift auf den ausliegenden Listen in einem der CityRing-Geschäften oder an unseren Info-Ständen zu leisten.

Stellungnahme unseres Juristen zur Verknüpfung von Neumarkt Neugestaltung und Luftreinhalteplan

Der Entwurf eines Luftreinhalteplanes erkennt (siehe Blatt 46 unter Abb. 51) selbst, dass Entlastungen an einer Stelle zu Belastungen an anderer Stelle führen können bzw. werden:

Dies gilt – selbstverständlich – auch für die im Entwurf des Luftreinhalteplans unter Ziffer 8.3.4 angesprochene „Parkraumplanung Innenstadt“.

Wenn es dort heißt, „Im Zuge der Umgestaltung des Neumarktes im Rahmen der ‚Aktiven Kernbereiche“ werden 50 Parkplätze aufgegeben. Damit wird der Anreiz insbesondere für Einpendler verringert, das eigene Auto für die Anfahrt zu nutzen.“, dann wird damit lediglich berichtet, aber nicht „angeordnet“, was Planung der Stadt Limburg war. Diese Planung ist aber laut aktueller Beschlusslage aufgegeben. Die Bezugnahme in dem Entwurf eines Luftreinhalteplans ist damit gegenstandslos geworden.

Letztlich ist aber auch wesentlich, dass es sich bei dem vorliegenden „Luftreinhaltplan“ lediglich um einen Entwurf handelt, der Luftreinhalteplan (s.o.) keine Rechtsnorm darstellt und zudem der Entwurf insoweit auch keine „Anordnungen“ enthält.

Folglich steht dieser Entwurf dem Anliegen des Bürgerbegehrens nicht entgegen!

Dieses verfolgt kein „gesetzwidriges Ziel“. Nach § 8b Abs. 2 Nr.7 HGO wäre sonst ein Bürgerbegehren als „unzulässig“ zu beurteilen.

Auf die Frage der Irrelevanz einer NO2-Verringerung um ca. (also nicht genau zu belegen!) 0,1 Mikrogramm/m3 einzugehen, erübrigt sich damit.

Unabhängig davon wäre der Effekt in einem kaum messbaren Umfang. Es ist sogar zu befürchten, dass die Emissionswerte steigen, da es durch den notwendigen Parksuchverkehr und das Befahren der Rampen in Parkhäusern deutlich mehr Schadstoffe emittiert werden.