Beschreibung
Wo kann ich die Gutscheine einlösen?
Der CityRing Geschenkgutschein wird bei allen Mitgliedsgeschäften akzeptiert und ist das ideale Geschenk. So können Sie sich sicher sein - der Beschenkte findet immer das Richtige.
Diese Mitglieder des CityRing Limburg akzeptieren den CityRing Geschenkgutschein –
Welche Gutscheinbeträge gibt es?
Den Gutschein gibt es im Wert von 10, 15, 20 und 25 Euro.
So können Sie als Schenkender sicher sein, dass der Beschenkte immer das Richtige findet. In Stückelungen von 10 Euro bis 25 Euro pro Gutschein ist er zu bekommen.
Versandkosten
Bitte beachten: je 50 Euro Gutscheinwert fällt eine Versandpauschale von 2,50 Euro an. Ab 250 Euro Gutscheinwert übergeben wir Ihnen im Umkreis von 25 Kilometern um Limburg die Gutscheine persönlich.
Bei größeren Entfernungen fragen Sie uns bitte an unter mail@cityring-limburg.de
Wo kann ich die Gutscheine kaufen?
Gegen Abbuchung von Ihrem geführten Konto bei der
- Kreissparkasse Limburg
- Volksbank Rhein-Lahn-Limburg
Gegen Barzahlung in Limburg bei
- VOHL&MEYER GmbH, Neumarkt 1
- WERKStadt Limburg - am Infopoint, Bahnhofsplatz 2
- A. Zilliken Brillen & Hörakustik GmbH, Plötze 8
- Tourist-Info Limburg, Barfüßerstr. 6
- Globus Limburg, Mundipharmastraße 1
- Spranz Landhaus & Trachtenmode, Fleischgasse 4-8
Begrenzte Gültigkeit von Gutscheinen - Verjährungsfrist 3 Jahre
Der einem Gutschein zugrunde liegenden Anspruch bzw. der aus dem Gutschein resultierende Anspruch unterliegt den allgemeinen zivilrechtlichen Regelungen. Der Anspruch unterliegt daher auch der regelmäßigen Verjährung gem. § 195 BGB. Nach § 195 BGB beträgt die regelmäßige Verjährungsfrist 3 Jahre. Ein Gutschein ist daher grundsätzlich drei Jahre als gültig zu betrachten, wobei die drei Jahre ab dem Ende des Jahres, in dem der Gutschein ausgestellt wurde, gerechnet werden (§§ 195, 199 BGB). Nach Ablauf der 3-jährigen Verjährungsfrist kann die Einlösung des Gutscheins grundsätzlich abgelehnt werden.
Bitte beachten Sie, dass ab 01.01.2023 nur noch
Gutscheine ohne Ausstellungsdatum ab der Nummer 489.001
ODER
mit Ausstellungsdatum später als 01.01.2020 eingelöst bzw. angenommen werden.
Gutscheine kleiner </= 489.000 oder vor dem 01.01.2020 ausgestellte werden nicht mehr erstattet.
Rechtliche Begründung: Gutscheine aus dem Nummernkreis kleiner-gleich 489.000 sind älter als vier Jahre und müssen laut gesetzlicher Regelung zur Einlösepflicht von Gutscheinen nicht mehr akzeptiert werden.
Informationen für Unternehmen
Weitere Informationen für Unternehmer und Vorteile für Mitarbeiter finden Sie auf dieser Seite.
Informationen für CityRing-Mitglieder
So lösen Sie die Gutscheine Ihrer Kunden ein - Weiterlesen