Wo kann ich die Gutscheine einlösen?

Der CityRing Geschenkgutschein wird bei allen Mitgliedsgeschäften akzeptiert und ist das ideale Geschenk. So können Sie sich sicher sein - der Beschenkte findet immer das Richtige.

Diese Mitglieder des CityRing Limburg akzeptieren den CityRing Geschenkgutschein –

Welche Gutscheinbeträge gibt es?

Den Gutschein gibt es im Wert von 10, 15, 20 und 25 Euro.
So können Sie als Schenkender sicher sein, dass der Beschenkte immer das Richtige findet. In Stückelungen von 10 Euro bis 25 Euro pro Gutschein ist er zu bekommen.

Wo kann ich die Gutscheine kaufen?

Gegen Abbuchung von Ihrem geführten Konto bei der

  • Kreissparkasse Limburg
  • Volksbank Rhein-Lahn-Limburg

Gegen Barzahlung in Limburg bei

  • VOHL&MEYER GmbH, Neumarkt 1
  • WERKStadt Limburg - am Infopoint, Bahnhofsplatz 2
  • A. Zilliken Brillen & Hörakustik GmbH, Plötze 8
  • Tourist-Info Limburg, Barfüßerstr. 6
  • Globus Limburg, Mundipharmastraße 1
  • Spranz Landhaus & Trachtenmode, Fleischgasse 4-8

Kann ich CityRing-Gutscheine auch online bestellen?

Die beliebten CityRing-Gutscheine gab es bis zum 31.12.2023 online zu bestellen; die Gutscheine wurden mit der Post geliefert. Diese Bestellmöglichkeit besteht nicht mehr, nutzen Sie daher eine der oben genannten Ausgabestellen. Der Vorteil: Die Bearbeitungsgebühr und das Porto von mindestens 2,50 Euro pro Bestellung fallen hier natürlich nicht an.

Begrenzte Gültigkeit von Gutscheinen - Verjährungsfrist 3 Jahre

Der einem Gutschein zugrunde liegenden Anspruch bzw. der aus dem Gutschein resultierende Anspruch unterliegt den allgemeinen zivilrechtlichen Regelungen. Der Anspruch unterliegt daher auch der regelmäßigen Verjährung gem. § 195 BGB. Nach § 195 BGB beträgt die regelmäßige Verjährungsfrist 3 Jahre. Ein Gutschein ist daher grundsätzlich drei Jahre als gültig zu betrachten, wobei die drei Jahre ab dem Ende des Jahres, in dem der Gutschein ausgestellt wurde, gerechnet werden (§§ 195, 199 BGB). Nach Ablauf der 3-jährigen Verjährungsfrist kann die Einlösung des Gutscheins grundsätzlich abgelehnt werden.

Bitte beachten Sie, dass ab 01.01.2024 nur noch
Gutscheine ohne Ausstellungsdatum ab der Nummer 505.001

ODER

mit Ausstellungsdatum später als 01.01.2021 eingelöst bzw. angenommen werden.

Gutscheine kleiner </= 505.000 oder vor dem 01.01.2021 ausgestellte werden nicht mehr erstattet.

 

Rechtliche Begründung: Gutscheine aus dem genannten Nummernkreis sind älter als vier Jahre und müssen laut gesetzlicher Regelung zur Einlösepflicht von Gutscheinen nicht mehr akzeptiert werden.

Weitere Bedingungen

Bei Verlust kein Ersatz. Der Betrag kann nicht ausgezahlt werden. Barauszahlung
auch in Teilbeträgen nicht möglich.

Informationen für Unternehmen

Weitere Informationen für Unternehmer und Vorteile für Mitarbeiter finden Sie auf dieser Seite.

Informationen für CityRing-Mitglieder

So lösen Sie die Gutscheine Ihrer Kunden ein - Weiterlesen