Steuerliche Aspekte der CityRing-Geschenkgutscheine

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CityRing Geschenkgutscheine und das Finanzamt:
Das müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer wissen

Unser 2. Vorsitzender Reinhard Vohl unterhielt sich mit Herrn Stefan Wagner von der MNT GRUPPE zu den CityRing Geschenkgutscheinen. Nachfolgend finden Sie das Interview mit interessanten Informationen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Stefan Wagner
Prokurist
Leiter Fachbereich Lohn

RV: Hallo Herr Wagner, Weihnachten steht vor der Tür. Viele sind noch auf der Suche nach dem richtigen Geschenk. Mit unseren CityRing Geschenkgutscheinen haben wir eine gute Geschenkidee für jeden Anlass, auch für Mitarbeiter. Oder macht das Finanzamt uns hier einen Strich durch die Rechnung?

 

SW: Vom Grundsatz her stellen die Geschenkgutscheine Arbeitslohn dar. Wenn man jedoch die steuerlichen Regelungen beachtet, können sich Warengutscheine sowohl für die Mitarbeiter als auch für den Arbeitgeber positiv auswirken.

RV: Das müssen Sie mir erklären.

SW: Gewährt ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer einen CityRing Geschenkgutschein, stellt dieser einen steuerlichen Sachbezug dar, sofern er sich den Betrag nicht in Geld auszahlen lassen kann. Die Besteuerung beim Empfänger hängt einerseits vom Grund der Zuwendung sowie andererseits von der Höhe des Gutscheines ab.

RV: Das hört sich ja kompliziert an.

SW: Gewähren Arbeitgeber den CityRing Geschenkgutschein ihren Arbeitnehmern aus besonderem persönlichem Anlass, beispielsweise als Geschenk anlässlich des Geburtstages, der Geburt eines Kindes oder einer Hochzeit, gelten diese als Aufmerksamkeiten. Aufmerksamkeiten bis zu einer Höhe von 60 € brutto (Freigrenze) je besonderem persönlichen Anlass stellen keinen lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtigen Arbeitslohn dar. Dies gilt allerdings nicht für Weihnachtsgeschenke.

RV: Ein CityRing Geschenkgutschein zum Geburtstag oder für einen sonstigen persönlichen Anlass ist also für den Mitarbeiter bis 60 € ohne zusätzliche Abgaben?

SW: Das ist richtig und der Arbeitgeber muss auch keine Nebenleistungen für diese Geschenke abführen.

RV: Sind Gutscheine nur als Geschenke aus besonderem persönlichem Anlass zu empfehlen?

SW: Nein – darüber hinaus gibt es eine Freigrenze für Sachbezüge in Höhe von monatlich 44 €. Sachbezüge, die Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern gewähren, bleiben sozialversicherungs- und lohnsteuerfrei, sofern sie insgesamt nicht die Freigrenze in Höhe von 44 € übersteigen. Aufs Jahr hochgerechnet lassen sich so bis zu 528 € steuer- und sozialversicherungsfrei zuwenden.

RV: Kann man also seinen Mitarbeitern einen Gutschein über € 528 zukommen lassen?

SW: Das geht leider nicht. Da es sich hierbei um eine monatliche Freigrenze handelt, können nicht ausgeschöpfte Beträge nicht auf die Folgemonate übertragen werden. Außerdem handelt es sich um Freigrenzen und nicht um Freibeträge, d.h. diese dürfen nicht, auch nicht geringfügig, überschritten werden. Andernfalls geht die Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit insgesamt verloren.

RV: Für unsere Mitglieder ist auch immer die umsatzsteuerliche Behandlung der Gutscheine ein Thema.

SW: Aus umsatzsteuerlicher Perspektive stellt der CityRing Geschenkgutschein für den Arbeitgeber eine nichtsteuerbare Geldzahlung dar, weshalb ein Vorsteuerabzug durch den Arbeitgeber leider nicht möglich ist.

RV: Gibt es denn in diesen Corona-Zeiten noch weitere Möglichkeiten für den Arbeitgeber, seine Arbeitnehmer zu unterstützen?

SW: Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern in der Zeit vom 01.03.2020 bis zum 31.12.2020 Geldzuschüsse oder Sachzuwendungen, also auch Gutscheine des City-Rings, als sog. Corona-Bonus steuerfrei und beitragsfrei in der Sozialversicherung gewähren.

RV: Das klingt sehr interessant. Worauf kommt es dabei an?

SW: Voraussetzung ist, dass diese Zuschüsse aufgrund der Corona-Krise gewährt und zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet werden.

RV: Über welche Zuschusshöhe sprechen wir?

SW: Bis zu 1.500,- € sind steuer- und sv-frei, wenn o.g. Voraussetzungen erfüllt werden. Dies gilt für alle Arbeitnehmer, auch für Minijobber, die nur mtl. bis 450,- € verdienen dürfen.

RV: Herr Wagner, vielen Dank, dass Sie uns die steuerlichen Themen rund um unsere Gutscheine nähergebracht haben.

SW: Auch Ihnen, Herr Vohl, vielen Dank! Die MNT GRUPPE steht gerne für Fragen in diesem Zusammenhang zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr CityRing Limburg e.V.

 
 
 
 
 

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