Klassischer CityRing-Gutschein

Alle CityRing-Gutscheine (analoge Papierversion) behalten ihre Gültigkeit und können weiter bei folgenden Akzeptanzstellen eingelöst werden.

Bitte beachten Sie die begrenzte Gültigkeit von Gutscheinen – Verjährungsfrist 3 Jahre

Der einem Gutschein zugrunde liegenden Anspruch bzw. der aus dem Gutschein resultierende Anspruch unterliegt den allgemeinen zivilrechtlichen Regelungen. Der Anspruch unterliegt daher auch der regelmäßigen Verjährung gem. § 195 BGB. Nach § 195 BGB beträgt die regelmäßige Verjährungsfrist 3 Jahre. Ein Gutschein ist daher grundsätzlich drei Jahre als gültig zu betrachten, wobei die drei Jahre ab dem Ende des Jahres, in dem der Gutschein ausgestellt wurde, gerechnet werden (§§ 195, 199 BGB). Nach Ablauf der 3-jährigen Verjährungsfrist kann die Einlösung des Gutscheins grundsätzlich abgelehnt werden.

Bitte beachten Sie, dass ab 01.01.2026 nur noch

  • Gutscheine ohne Ausstellungsdatum ab der Nummer 518.001 oder
  • mit Ausstellungsdatum später als 01.01.2023

eingelöst bzw. angenommen werden.

Gutscheine kleiner <= 518.000 oder vor dem 01.01.2023 ausgestellte werden nicht mehr erstattet.

Rechtliche Begründung: Gutscheine aus dem genannten Nummernkreis sind älter als vier Jahre und müssen laut gesetzlicher Regelung zur Einlösepflicht von Gutscheinen nicht mehr akzeptiert werden.

Weitere Bedingungen

Bei Verlust kein Ersatz. Der Betrag kann nicht ausgezahlt werden. Barauszahlung
auch in Teilbeträgen nicht möglich.

Informationen für CityRing-Mitglieder

So lösen Sie die alten CityRing-Gutscheine (analoge Papierversion) Ihrer Kunden ein – Weiterlesen

So lösen Sie den neuen digitalen Gutschein „Limburg GUT.HABEN“ ein

Link zu Erklärvideo
https://www.youtube.com/watch?v=ctgwEzZVrtI