Themenübersicht:
Einreichungszeitpunkt
- Sammeleinreichung maximal einmal pro Monat bis zum 5. des Folgemonats
- Die Auszahlung erfolgt zeitnah, spätestens jeweils bis zum Letzten des entsprechenden Monats
Abgabestelle
- Touristinfo in der Barfüßer Straße 6, 65549 Limburg
- Öffnungszeiten: Montag – Freitag 10.00 bis 17.00 Uhr
Abgabeform
Geschlossener Umschlag mit nachfolgendem Inhalt:
1. Gutscheine müssen bei Einreichung durch Streichung oder Lochung entwertet sein
2. Einreichungsformular vollständig ausgedruckt oder ausgefüllt im geschlossenen Umschlag
Regelung Verfall alter Gutscheine
Ab dem 01.01.2024 dürfen ausschließlich Gutscheine ohne Ausstellungsdatum ab der Nummer 505.001
ODER
mit Ausstellungsdatum später als 01.01.2021
eingelöst bzw. von Ihnen angenommen werden.
Gutscheine kleiner </= 505.000 oder vor dem 01.01.2021 ausgestellte werden nicht mehr erstattet.
Rechtliche Begründung
Gutscheine aus dem genannten Nummernkreis sind älter als vier Jahre und müssen laut gesetzlicher Regelung zur Einlösepflicht von Gutscheinen nicht mehr akzeptiert werden.
Der einem Gutschein zugrunde liegenden Anspruch bzw. der aus dem Gutschein resultierende Anspruch unterliegt den allgemeinen zivilrechtlichen Regelungen. Der Anspruch unterliegt daher auch der regelmäßigen Verjährung gem. § 195 BGB.
Nach § 195 BGB beträgt die regelmäßige Verjährungsfrist 3 Jahre. Ein Gutschein ist daher grundsätzlich drei Jahre als gültig zu betrachten, wobei die drei Jahre ab dem Ende des Jahres, in dem der Gutschein ausgestellt wurde, gerechnet werden (§§ 195, 199 BGB). Nach Ablauf der 3-jährigen Verjährungsfrist kann die Einlösung des Gutscheins grundsätzlich abgelehnt werden.
Zwei mögliche Varianten der Einreichung
1. Einreichung mit digitaler Erfassung
Hierbei erfasst das CityRing Mitglied seine einzulösenden Gutscheine mit Gutscheinnummer und Betrag in der vom CityRing bereitgestellten Excel-Datei und schickt diese parallel zur Einreichung an: zahlung@cityring-limburg.de
Entwertung nach Erhalt:
Die Gutscheine werden nach Empfang vom Kunden durch das einlösende Unternehmen durch Lochung oder Streichung entwertet.
Abgabeform: Geschlossener Umschlag mit nachfolgendem Inhalt
1. Gutscheine müssen bei Einreichung durch Streichung oder Lochung entwertet sein
2. Einreichungsformular ausgedruckt in den geschlossenen Umschlag einlegen
Ausfüllhilfe: Musterdatei "Digital" ansehen
2. Einreichung mit analoger Erfassung
Hierbei trägt das CityRing Mitglied seine einzulösenden Gutscheine mit Gutscheinnummer und Betrag in der vom CityRing bereitgestellten Einreichungsformular ein und reicht diese wie gewohnt ein.
Entwertung nach Erhalt:
Die Gutscheine werden nach Empfang vom Kunden durch das einlösende Unternehmen durch Lochung oder Streichung entwertet
Alternativ erhalten Sie dieses Formular als Kopiervorlage in der Touristeninformation.
Abgabeform: Geschlossener Umschlag mit nachfolgendem Inhalt
1. Gutscheine müssen bei Einreichung durch Streichung oder Lochung entwertet sein
2. Einreichungsformular vollständig ausgefüllt in den geschlossenen Umschlag einlegen
Ausfüllhilfe: Musterdatei "Analog" ansehen